Seit 2009 besteht in Deutschland eine generelle Krankenversicherungspflicht. Die meisten Personen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Leistungsausschlüsse und stetig steigenden Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können durch private Zusatzversicherungen ausgeglichen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen werden.
Eine Krankenzusatzversicherung kann von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie bietet zusätzliche Leistungen für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Versorgung.
Eine private Krankheitskostenvollversicherung ersetzt die Mitgliedschaft in der GKV. Die Versicherung umfasst Leistungen für die ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung. Der Versicherte kann bedarfsgerecht zwischen einer Vielzahl von Tarifen auswählen. So kann er seinen Versicherungsschutz individuell bestimmen. Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung ist in der Regel besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln. So können sich Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (54.900 € in 2015) verdienen, privat krankenversichern. Selbständige, Freiberufler oder Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern.
Dabei ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu unterscheiden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag des Bruttolohns, von dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind.
Bis 2002 waren die Werte der Beitragsbemessungsgrenze und der Jahresarbeitsentgelt-grenze (Versicherungspflichtgrenze) identisch.
JAEG | JAEG | JAEG | JAEG | |
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Monatlich | Jährlich | Monatlich | Jährlich | |
West | West | Ost | Ost | |
2017 | 4.800,00 Euro | 57.600 Euro | 4.350,00 Euro | 52.200 Euro |
2016 | 4.687,50 Euro | 56.250 Euro | 4.237,50 Euro | 50.850 Euro |
BBG | BBG | BBG | BBG | |
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Monatlich | Jährlich | Monatlich | Jährlich | |
West | West | Ost | Ost | |
2017 | 4.350,00 Euro | 52.200 Euro | 4.350,00 Euro | 52.200 Euro |
2016 | 4.237,50 Euro | 50.850 Euro | 4.237,50 Euro | 50.850 Euro |
Versicherungsfreiheit und Statuswechsel
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erstmalig überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nur, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze auch übersteigt.